Für die Ausbildung zum Fachtierarzt gibt es in Deutschland keine einheitlichen Vorgaben. Die erforderlichen Voraussetzungen für die Erlangung eines Fachtierarzttitels sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und werden durch die Weiterbildungsverordnung der jeweils zuständigen Tierärztekammern geregelt. In den meisten Weiterbildungsverordnungen ist eine vierjährige Vollzeittätigkeit an einer von der Tierärztekammer zugelassenen Weiterbildungsstätte erforderlich. Zusätzlich erforderlich ist eine hohe Anzahl an von der Tierärztekammer anerkannten Fortbildungsstunden, sowie der Nachweis von Fällen und Fallberichten. Je nach Weiterbildungsordnung sind zwischen ein und drei fachbezogene wissenschaftliche Veröffentlichungen in einer anerkannten Fachzeitschrift vorzuweisen. Die Prüfung und letztlich die Annahme aller erforderlichen Nachweise erfolgt durch die verantwortliche Tierärztekammer und berechtigt bei Annahme zu einem Prüfungsgespräch. Besteht man das Prüfungsgespräch, darf man sich Fachtierarzt in dem jeweiligen Gebiet nennen.
Fachtierärzte sind Spezialisten auf Ihrem jeweiligen Gebiet, sie sind nach Erhalt des Titels verpflichtet, eine höhere Anzahl an Fortbildungsstunden zu absolvieren, als ein Tierarzt ohne Fachtierarzttitel. Eine Voraussetzung für die Bezeichnung Tierklinik ist, dass dort mindestens ein Fachtierarzt angestellt ist.
© Runa Schneider, Oberärztin der Internistik, AniCura Bökelberg