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Hund Unfall

Bei einem Hunde-Unfall ist ein Hund am Unfallgeschehen beteiligt und möglicherweise auch verletzt worden. Abhängig von der Art des Unfalls und den weiteren Beteiligten muss der Hundehalter einigen Pflichten nachkommen. Dazu gehören Sicherung der Unfallstelle, Leistung von Erster Hilfe, Mitteilung an die Hundehalterhaftpflichtversicherung und weitere Maßnahmen.

Was ist ein Hunde Unfall? 

Ein Hunde-Unfall ist ein Unfall, bei dem ein Hund in irgendeiner Weise beteiligt ist. Unabhängig von der Unfallursache oder der rechtlichen Einordnung kann jeder Hunde-Unfall schwere Verletzungen beim Hund und anderen beteiligten Verkehrsteilnehmern verursachen. Ein Hund kann sowohl aktiv als auch passiv am Unfallgeschehen beteiligt sein. Eine aktive Beteiligung des Hundes ist beim Verkehrsunfall mit Hund gegeben, wenn er z. B. vor ein Auto läuft. Das kann zur Folge haben, dass der Hund angefahren wird oder aber unverletzt bleibt und stattdessen einen Unfall durch ein Ausweichmanöver des Autofahrers verursacht.

Weitere Unfälle mit Hund sind, unter anderem, wenn der Hund vom Fahrrad angefahren wird oder mit einem Körperteil, wie der Rute, in die Speichen gerät. Andere Möglichkeiten sind Unfälle beim Joggen, indem der Halter oder andere Personen über den Hund fallen. Ein weiterer Unfall mit Hund ist ein Autounfall, bei dem der Hund den Unfall nicht verursacht, sondern sich als Passagier im verunfallten Auto befindet.

Der Hund kann ein Trauma nach einem Unfall davontragen. Zum einen kann ein Unfall körperliche Traumata, d. h. Verletzungen, verursachen. Zum anderen kann ein Unfall psychische  beim Hund auslösen.

Wie sollte man beim Hunde-Unfall reagieren? 

Was bei einem Hunde-Unfall konkret zu tun ist, hängt von der Art des Unfalls ab. In jedem Fall muss man Ruhe bewahren, sich einen Überblick über die Situation verschaffen und dann erst handeln. Grundsätzlich steht bei jedem Unfall der Eigenschutz an erster Stelle. Ist dieser gewährleistet, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Dazu gehört auch die Sicherung des Hundes, damit dieser keine weiteren Unfälle oder Schäden auslösen kann. Dadurch kommt der Hundebesitzer seiner Schadensminderungspflicht nach.

Danach muss verletzten Menschen durch entsprechende Erste-Hilfe-Maßnahmen geholfen werden. Auch wenn der Hund schwer verletzt ist, ist verletzten Menschen immer zuerst zu helfen. Sind weitere Personen anwesend, sollten diese direkt angesprochen und um Mithilfe gebeten werden.

Unfall mit Hund im Auto

Ein Autounfall mit Hund kann jedem passieren, der seinen Hund im Auto mitfahren lässt. Je nach Unfallhergang kann der Hund dabei schwere Verletzungen davontragen. Hunde sind im Auto nicht so gut vor Verletzungen durch Unfälle wie ihre Menschen geschützt. Anschnallgurte-, Geschirre sowie Transportboxen für das Auto sind in erste Linie dafür konzipiert, im Falle eines Unfalls die Menschen vor Verletzungen durch nicht gesicherte Hunde zu schützen.

Im Sicherheitsgeschirr für Autofahrten oder der stabilen Transportbox kann sich ein verunfallter Hund durchaus Knochenbrüche oder Schlimmeres zuziehen. Dennoch sollte muss ein Hund im Auto immer gesichert sein. Am besten in einer fest installierten Box. Die Verletzungsgefahr bei einem Unfall mit Hund im Auto ist auch für das Tier geringer, wenn er während der Fahrt gesichert ist.

Außerdem kann ein Hund ein psychisches Trauma nach einem Unfall erleiden und in Panik geraten. Wenn dieser nicht gesichert ist oder die Sicherung durch den Unfall nicht länger gegeben ist, könnte der Hund beim Öffnen einer Autotür aus dem Auto stürmen. Dementsprechend muss der Hund vor Verlassen des Autos angeleint werden und sollte mit seinem Menschen in sicheren Abstand zum Verkehr gebracht werden. Für Menschen ist das Tragen eine Warnweste beim Aussteigen Pflicht. Auch ein Hund wird mit Warnweste besser gesehen. Deshalb kann man ruhig auch für seinen Hund eine Warnweste griffbereit ins Auto legen.

Wie diagnostiziert man den Grad der Verletzungen des Hundes?

In jedem Fall sollte man langsam und vorsichtig auf den verletzten Hund zugehen und seine Reaktionen gut beobachten. Gerade in Gefahrensituationen fällt es besonders schwer, aber man darf nicht panisch oder kopflos werden und auf keinen Fall Schreien oder Unruhe verbreiten. Das überträgt sich sofort auf den Hund, der meist ohnehin schon ängstlich bis panisch ist. Einige Hunde lassen sich durch Körperkontakt mit ihrem Besitzer, wie streicheln oder einfach nur berühren, beruhigen.

Ist der verletzte Hund gesichert, erfolgt die Untersuchung zur Einschätzung der Verletzungen und den notwendigen Sofortmaßnahmen. Zuerst müssen die Vitalzeichen geprüft werden:

  • Ist der Hund bei Bewusstsein?
  • Atmet er noch?
  • Ist Puls vorhanden?

Danach muss der Hund schnellstmöglich zum Tierarzt gebracht werden. Dieser wird das Ausmaß der Verletzungen kontrollieren. Lebensgefährliche Verletzungen sind starke Blutungen, Fremdkörper in den Atemwegen, Verletzungen im Schädelbereich sowie offene Wunden im Brust- oder Bauchraum. Zu den schweren Verletzungen gehören Knochenbrüche, schwere Prellungen und Blutungen. Einen Schock bei einem Hund nach einem Unfall erkennt man an schneller flacher Atmung des Hundes. Hinzukommen können Zittern, ein schneller Puls, blasse Schleimhäute und Bewusstlosigkeit.

Wie leistet man erste Hilfe beim
Hunde-Unfall?  

Unfälle jeder Art können schwere, behandlungsbedürftige Verletzungen beim Hund verursachen. Noch an der Unfallstelle müssen dann Sofortmaßnahmen, die Erste Hilfe, eingeleitet werden. Am besten ist man vorbereitet und hat bereits einen Kurs für Erste Hilfe beim Hund abgelegt. Tipps, wo solche Kurse angeboten werden, kann der Tierarzt geben. Ähnlich wie bei Erste-Hilfe-Kursen für Menschen wird man dort geschult, wie man seinen Hund in einer Notfallsituation versorgt und zum Tierarzt transportiert. Erste Hilfe kann niemals einen Besuch beim Tierarzt ersetzen.

Nach einem Hunde-Unfall hängt die erforderliche Erste Hilfe vom Allgemeinzustand des Hundes und der Art der Verletzungen ab. Der liebste Hund kann durch Schmerzen und Angst nach einem Unfall völlig anders reagieren, als es der Besitzer kennt. Auch, wenn die Beziehung zum Tier noch so gut ist, kann der Hund dann panisch oder vor Schmerz beißen. Der Hund muss zuerst so gesichert werden, dass er nicht weglaufen kann, z. B. durch Anleinen. Am besten bringt man den Hund zurück in die Transportbox oder bindet ihn an einen Baum.

Offensichtlich panische oder unter Schock stehenden Hunden sollte der Fang zugebunden werden oder ein Maulkorb aufgezogen werden, falls zur Hand. Besonders, wenn Tierhalter und Hund (z. B. Rettungshunde) das Tragen eines Maulkorbs gewöhnt sind und diesen dabei haben, sollte dieser angelegt werden. Dadurch können verletzte Hunde Helfende nicht durch Bisse verletzen. Wie eine Maulschlaufe angelegt wird, lernt man einem Erste-Hilfe-Kurs oder beim Tierarzt. Der Fang darf jedoch auf keinen Fall zugebunden werden, wenn der Hund

  • bewusstlos ist
  • Atem- und/oder Herz-Kreislauf-Beschwerden hat
  • Verletzungen im Kopfbereich hat
  • erbricht

Nach der Erstversorgung muss der verletzte Hund so schnell wie möglich zum Tierarzt gebracht werden. Bei Knochenbrüchen oder vermuteten Verletzungen der Wirbelsäule sollte der Hund auf einer festen Unterlage transportiert werden. Ansonsten eignet sich eine Decke, Jacke oder ähnliches, um den Hund für die Fahrt zum Tierarzt ins Auto zu heben. Bei Bewusstlosigkeit oder Schock beim Hund nach einem Unfall muss der Kopf des Hundes tiefer als der Rest des Körpers gelagert werden. Außerdem wird der Hund dann in Seitenlage transportiert. Hat der Hund Atembeschwerden, muss der Kopf wiederum hoch gelagert werden. Am besten ist die Bezugsperson des Hundes auch auf der Fahrt zum Tierarzt dicht bei seinem Hund, um diesen zu beruhigen.

Der eigene Hund verursacht einen Unfall, wer zahlt den Schaden?

Schnell entsteht ein hoher Schaden bei einem von einem Hund verursachten Unfall. Wer zahlt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 geregelt:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Für Hundehalter bedeutet dies, dass sie für alle Verletzungen, Sach- und Vermögensschäden aufkommen müssen, die durch ihren Hund verursacht werden. Gezahlt werden muss auch, wenn den Hundehalter keine Schuld am Schadenshergang trifft und sein Tier bestens erzogen ist. Laut Gesetz reicht bereits die Haltung eines Tieres aus, um eine unberechenbare Gefahr darzustellen. Ein durch einen Hund verursachter Schaden ist sehr teuer und in der Höhe unbegrenzt. Deshalb sollten Hundehalter unbedingt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, die im Schadensfall einspringt. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist übrigens in vielen Bundesländern Pflicht.

Hat der Hund einen Unfall verursacht, sollte der Hundehalter trotzdem nicht sofort ein Schuldgeständnis ablegen oder gar in Vorleistung treten. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung muss umgehend informiert werden und wird den Fall prüfen.

Hund angefahren, wer hat Schuld?

Wenn ein Hund von einem Auto, Motorrad, Fahrrad oder ähnlichem angefahren wurde, ist grundsätzlich immer der Tierhalter verantwortlich. Selbst, wenn dieser gut auf sein Tier geachtet hat und den Unfallhergang nicht verschuldet hat. Der Fahrer wird meist nur dann belangt, wenn auch dem Menschen ein Schaden entstanden ist.

Wenn bei einem solchen Unfall ein Haustier zu Schaden gekommen ist, muss die Polizei nicht verständigt werden. Anders als bei Wildunfällen, bei denen in einigen Bundesländern eine Meldepflicht besteht, gibt es beim Hunde-Unfall keine Meldepflicht. Ein Autofahrer kann nicht wegen Fahrerflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) belangt werden, wenn dieser einen Hund anfährt und sich vom Unfallort entfernt. Allerdings können Fahrer, die nach einem Unfall ein lebendes und verletztes Tier einfach liegen lassen, wegen Tierquälerei belangt werden. Das kann ein hohes Bußgeld zur Folge haben.

Was muss man im Schadenfall tun?

Wenn eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht, ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 28 und § 30-31 VVG) geregelt, welche Pflichten man im Schadensfall gegenüber seiner Versicherung hat. Dazu gehören:

  • die Rettungspflicht
  • die Anzeigepflicht
  • die Auskunftspflicht
  • die Belegpflicht

Bei einem Unfall muss also erst die Unfallstelle gesichert werden. Zur Rettungspflicht gehört es den Hund anzuleinen, verletzten Menschen zu helfen und insgesamt den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dann muss im Rahmen der Anzeigepflicht der Schaden für Inanspruchnahme etwaiger Versicherungsleistungen umgehend der Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Der Auskunftspflicht und Belegpflicht muss erst nachgekommen werden, wenn die Versicherung danach verlangt. Das bedeutet, dass der Versicherung gewünschte Informationen zu bringen sind und die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Um die Belegpflicht zu erfüllen, empfiehlt es sich Fotos und Kontaktdaten von Zeugen des Unfalls zu notieren.


©Anicura

 

 

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