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Notfälle am Auge beim Tier

Die Erstuntersuchung durch den Haustierarzt ist entscheidend.

Veränderungen an den Augen des Haustieres bemerken die Besitzer normalerweise sehr schnell. Sie sind auch zu offensichtlich als dass sie übersehen werden könnten: Das Auge sieht anders aus, wird mit krampfhaft geschlossenen Lidern geschützt, zeigt zum Teil heftigen Augenausfluss oder stark eingeschränkte Funktion, d.h. das Tier wirkt orientierungslos oder steht in der Wohnung herum.

Schon die genauere Untersuchung des Auges erweist sich jedoch als viel schwieriger: Das Tier lässt sich nicht in das Auge sehen, weil die Erkrankung auch schon ohne weitere Manipulation des Tierarztes äußerst schmerzhaft ist. Dabei benötigt eine vernünftige Augendiagnostik ganz besonders guten Überblick. Sehen Sie sich das unten stehende Auge an: Erst nach Anheben des dritten Lides wurde der kleine Dorn in der Hornhaut (Kornea) sichtbar, der dem Hund das Leben schwer machte.

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Die Pupille des narkotisierten Tieres liegt noch unter dem vorgefallenen Lid.

Der Tierarzt muss aber unbedingt zur Diagnose dieser Notfälle kommen, denn er bekommt keine zweite Chance: Ein akuter Glaukomanfall sollte innerhalb von 2-3 Stunden ordnungsgemäß behandelt sein, ein „melting ulcer“ kann innerhalb weiterer Stunden durchbrechen, ein perforierender Fremdkörper kann zum Auslaufen des Auges oder zu einer schweren Entzündung (Uveitis) führen – und dringt ein hölzerner Dorn aufgrund der ständig irritierenden Pfote ganz in das Auge ein, gibt es eine heftige Gewebsreaktion, sodass der Fremdkörper nicht mehr sichtbar sein kann. Entfernen lässt er sich dann ohnehin nur noch nach Eröffnung der vorderen Augenkammer.

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Ist die Ursache für einen ophthalmologischen Notfall am wachen Tier nicht zu ermitteln – insbesondere weil das Tier sich nicht untersuchen lässt – sollte immer eine Narkose gemacht werden. Macht man dem Tierhalter die Bedeutung der Untersuchung deutlich, sieht auch er ein, dass das geringe Narkoserisiko in keinem vernünftigen Verhältnis zum Verlust des Augenlichtes steht. Die Ausstattung mit ophthalmologischen Untersuchungsgeräten ist zur Diagnose sicherlich nicht immer notwendig, eine gute Spaltlampe oder zur Not ein Otoskoplämpchen tun bereits gute Dienste. Die Anwendung eines wässrigen Lokalanästhetikums oder von Fluorescein ist erlaubt. Mydriatika sollten vorsichtig verwendet werden, da sie die Untersuchung durch den spezialisierten Augenarzt für Stunden verfälschen können. Werden dann die beschriebenen Notfälle diagnostiziert, muss der Patient sofort der weiteren Behandlung zugeführt werden.

Als Notfalltherapie wird ein augengängiges Antibiotikum systemisch verabreicht, z.B. ein Gyrasehemmer. Selbst bei perforierenden Verletzungen der Hornhaut ist die notfallmäßige Injektion eines Steroides (z.B. 2-3 mg/kg KGW Prednisolon) zur Kontrolle der Entzündung (Uveitis) sinnvoll. Lokale Arzneimittel können die Weiterbehandlung stören oder sogar eine Heilung unmöglich machen. Insbesondere Augensalben stören eine spätere Operation erheblich – unabhängig von ihren Inhaltsstoffen.

Lediglich bei Verätzungen oder hochgradiger Kontamination mit Schmutz oder Farbstoffen ist die Spülung des Auges mit physiologischer Kochsalzlösung, Vollelektrolytlösung oder Ringer-Laktat angezeigt.

So erstversorgt kann der Patient spezieller weiterbehandelt werden. Sollte hierfür eine Überweisung notwendig sein, sollte die weiterbehandelnde Klinik unbedingt unter Angabe der Notfallbehandlung telefonisch vorab informiert werden, da dort ein u.U. mikrochirurgisch versiertes ophthalmologisches Team mobilisiert werden muss. Dies ist jederzeit möglich, kann aber 1⁄2 bis 1 Stunde dauern. Bearbeitet der Patient das Auge, kann ein Halskragen sehr guten Schutz bieten.

Nach der eingehenden ophthalmologischen Untersuchung erhält der Tierhalter eine Aussage zur Ursache, Therapie und Prognose der Erkrankung. Oft kann auch schon eine Aussage zur Wiederherstellung der Sehkraft gemacht werden. Die Weiterbehandlung kann so gut wie immer beim Haustierarzt erfolgen.

Dank der bisher äußerst guten Zusammenarbeit konnte vielen Tieren selbst mit schweren Verletzungen und Schädigungen gut geholfen werden. Die Behandlung hat dabei nicht nur die Augenerkrankung sondern sehr oft auch ihre systemischen Ursachen wie z.B. Herz- oder Nierenleiden zu berücksichtigen. Durch den übergebenen Therapieplan wird der Tierhalter motiviert, die z.T. lebenslange Nachbehandlung beim Haustierarzt konsequent durchführen zu lassen.

Auch hoffnungslos aussehende Schädigungen der Augen haben bei adäquater umgehender Therapie durchaus eine hervorragende Prognose: Als Beispiel zeigen wir Ihnen das Auge einer schwarzen Hauskatze, die nach einem nächtlichen Ausflug mit einem zusammengekniffenen Auge nach Hause kam. Vermutlich hatte sie sich eine Rauferei geliefert und war dabei mit einer Kralle an der Hornhaut verletzt worden. Diese Verletzung war durch Kollagenase- bildende Keime infiziert worden. Innerhalb weniger Stunden entstand ein „melting ulcer“, d.h.ein Hornhautulkus, dessen Ränder buchstäblich wegschmolzen. Bei Vorstellung bestand bereits ein großer Bindegewebe(Stroma-)defekt, durch den die Descemetsche Membran auf 3 mm Durchmesser vorfiel. Jede auch noch so kleine mechanische Belastung, z.B. durch Anstoßen der Katze an ein Möbelstück, Wischen mit der Pfote oder Palpation durch den Tierarzt hätte diese Hornhaut perforiert und das Auge auslaufen lassen.

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Es erfolgte eine gewissenhafte Reinigung der Cornea vom Verschmutzungen und abgestorbenen Zellen und die druckdichte Versorgung mittels Bindehautflap.

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Das Ergebnis nach 8 Wochen (4 Wochen nach Entfernung des Flaps) war für die Katze hervorragend.

                               Notfälle 05

Die zentrale Narbe wollte der Besitzer nicht mehr entfernen lassen, weil sie die Katze gar nicht störte. Nach weiteren zwölf Monaten hatte sie sich ohnehin nochmals halbiert.

© Dr. Staudacher, AniCura Aachen

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