Seit 2018 gelten neue Regelungen zum Umgang mit Antibiotika in der Tiermedizin, hier erfahren Sie was das für Sie als Tierhalter bedeutet.
Welche Vorschriften müssen beachtet werden?
- Medikamente dürfen nicht einfach so verkauft werden. Sie dürfen nur im Rahmen einer Behandlung verkauft oder verschrieben werden.
- Rezepte für Tiere dürfen nur in normalen Apotheken eingelöst werden.
- Antibiotika dürfen nur angewendet werden, wenn das Tier vorher vom Tierarzt untersucht wurde.
- Manche Antibiotika dürfen nur noch angewendet werden, wenn eine Laborprobe zur weiteren Untersuchung eingeschickt wurde
- Manche Antibiotika dürfen bei Hund und Katze gar nicht mehr verwendet werden.
- Medikamente dürfen vom Tierarzt nicht zurückgenommen und erstattet werden.
Das bedeutet:
- Es dürfen keine Medikamente abgeben, ohne dass Ihr Tier Patient in der Tierarztpraxis oder - klinik ist und ein Behandlungsgespräch bzw. eine Untersuchung stattgefunden hat. Auch nicht, wenn Sie ein Rezept für das Medikament haben.
- Wir sind verpflichtet, bei manchen Antibiotikabehandlungen umfangreichere Laboruntersuchungen zu machen.
- Wir dürfen keine Medikamente zurücknehmen, außer zur Vernichtung. Wenn Ihr Hausmüll von Ihrer Gemeinde an eine Müllverbrennung geliefert wird (heute fast überall der Fall), dann können Medikamente in den Hausmüll gegeben werden. Bitte schütten Sie Medikamente, auch flüssige Medikamente, NIE in das Waschbecken oder die Toilette.