Außerhalb unserer Öffnungszeiten finden Sie Hilfe bei:
Tierklinik Düsseldorf - 24/7 Notdienst
Auf der Website der Tierärztekammer Nordrhein finden Sie weitere Informationen zu notdiensthabenden Praxen und Kliniken.
Für Tierbesitzer:innen
Ein paar Meter von der Praxis entfernt finden Sie unsere 4 Kundenparkplätze.
Alternativ erreichen Sie uns bequem mit dem Bus. Die Haltestelle „Schwarzbachstraße“ befindet sich direkt vor der Tür.
Wir sind bemüht, Sie gerade vor größeren oder aufwendigeren Behandlungen von Anfang an über die zu erwartenden Kosten aufzuklären. Sollte dies im Alltagsgeschäft einmal unterbleiben, sprechen Sie uns bitte an.
Die voraussichtlichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen des Tieres sind jedoch nur Schätzungen des Tierarztes aus der zum Zeitpunkt der Schätzung abgegebenen Sicht. Sie sind daher nicht verbindlich. Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt von der Art und Dauer der Behandlung und von der Tierart ab.
Wir erstellen alle Rechnungen auf der Grundlage der für uns verbindlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Damit ist der Tierarzt verpflichtet, sich an die in der GOT genannten Höchst- und Mindestpreise zu halten.
Die angegebenen Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Beachten Sie bei den Preisangaben bitte auch, dass weitere Kosten für Voruntersuchungen, Medikamente und OP-Materialien hinzukommen können.
Alle Leistungen sind grundsätzlich sofort in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Auf Wunsch erhalten Sie im Anschluss eine Quittung über die geleisteten Behandlungen / erhaltenen Medikamente, um diese z.B. bei Ihrer Tierkrankenversicherung einreichen zu können.
In Ausnahmefällen können, nach Absprache mit dem behandelnden Tierarzt, Rechnungen ausgestellt werden. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Immer wieder kommt es vor, dass Tiere entlaufen. Die Trauer bei den Besitzern ist dann sehr groß. Überall wird gesucht, aber das Tierheim und die umliegenden Tierärzte meist nicht informiert. Es kann auch vorkommen, dass ein Tierfreund ein Tier mitnimmt und in einem anderem Tierheim abgibt oder das Tier vorübergehend ein neues Heim gibt um ihm das Tierheim zu ersparen.
Grundsätzlichen unterliegen Fundtiere dem Fundrecht nach dem BGB. So hat der Finder den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen und darf ein solches Tier keinesfalls behalten. Fundtiere müssen deshalb im örtlichen Tierheim oder bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben werden. Polizei und Tierheim nehmen ihre Personalien auf. Damit haben sie als Finder ihre Pflichten erfüllt.
Tierheime sind Sammelstellen für entlaufene Tiere. Deshalb werden Halter, die einen Verlust melden von der Polizei oder den Behörden an das Tierheim verwiesen. So hat der Tierhalter große Chancen sein Tier wiederzubekommen.
Sollte der Finder das Tiere gern behalten wollen, muss er sich lt. Gesetz ein halbes Jahr gedulden.
Verschiedene Maßnahmen sollen helfen entlaufene und zugelaufene Tiere ihren rechtmäßigen Besitzern wieder zuzuführen. Wir empfehlen allen Tierbesitzern ihre Tiere mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies erleichtert die Suche.
Was können nun SIE gezielt tun:
Rufen Sie beim örtlichen Tierheim an und geben Sie dort eine möglichst genaue Beschreibung des Tieres ab. Vielleicht liegt schon eine Vermisstenmeldung vor!
Sollten sie das Tier erst einmal aufnehmen wollen und können, muss dies mit dem Tierheim abgesprochen werden. In allen übrigen Fällen bringen Sie das Fundtier bitte zum Tierheim oder zur nächsten Polizeidieststelle.
Suchen Sie Ihren Tierarzt auf (oder direkt das Tierheim) und lassen sie bitte prüfen, ob das Tier mittels Mikrochip oder Tätowierung (Ohr oder Innenschenkelbereich) gekennzeichnet ist. Online kann via Internet geprüft werden, ob das Tier beim TASSO Haustierregister registriert: www.tiernotruf.org
Informieren Sie die umliegenden Tierärzte über den Fund. Oft wendet sich der Halter des entlaufenen Tieres an „seinen Tierarzt“
- Tierheim Düsseldorf: www.tierheim-duesseldorf.de
- Tierheim Hilden: www.tierheim-hilden.de
- Tierheim Gelsenkirchen: www.tierheim-gelsenkirchen.de
- Tierheim Leverkusen: www.tsvlev.de
Liebe Tierbesitzer,
ihr Tier soll operiert werden, dazu müssen sie folgende Dinge beachten: Tag vor der Operation: ab 18.00 Uhr abends darf ihr Hund oder ihre Katze kein Futter mehr bekommen, trinken darf ihr Tier ganz normal bis zum Operationszeitpunkt.
Kaninchen, Meerschweinchen und alle anderen Nager müssen nicht nüchtern sein! Frettchen sollten ca. 4 Stunden vor dem Operationstermin nichts mehr zu fressen bekommen.
Am Tag der Operation
Gehen Sie mit ihrem Hund noch einmal kurz spazieren, damit er sein Geschäft erledigen kann. Nehmen Sie, wenn Sie möchten, für ihr Tier seine Decke mit, damit es bei gewohntem Geruch aufwachen kann.
Narkose
Bei jeder Narkose besteht ein gewisses Narkoserisiko, das ist beim Tier nicht anders als beim Menschen. Vor jeder Narkose jedoch untersuchen wir ihr Tier: wir hören das Herz und die Lunge ab, fühlen Puls, schauen uns die Schleimhäute und die Durchblutung an. Dies gibt uns wichtige Hinweise, wie groß das Narkoserisiko für ihr Tier ist. Sie können sicher sein, dass wir in Zweifelsfällen weiterführende Untersuchungen wie Blutuntersuchungen, Herzultraschall und EKG durchführen, um besser einordnen zu können, wie gut ihr Tier die Narkose verkraftet. Danach wählen wir das Narkoseverfahren und die Narkosemittel für ihr Tier aus, die am schonensten für es ist. Üblicherweise bekommt jeder Patient von uns einen Venenkatheter (außer Heimtiere) gelegt und darüber die Narkoseeinleitung injiziert. Da die Medikamente in die Vene gegeben werden, können wir die Narkose ganz genau steuern und die Narkose gerade so tief fahren, dass ihr Tier von der Operation selbst nichts mitbekommt. Dauert die Operation etwas länger, so werden wir ihr Tier intubieren (Schlauch in die Luftröhre schieben) und über diesen Tubus bekommt ihr Tier dann Sauerstoff und Narkosegas und wird falls erforderlich beatmet. Zusätzlich überwachen wir mit einem speziellem Gerät den Puls, die Sauerstoffsättigung im Blut und lassen ein EKG mitlaufen. So merken wir frühzeitig, wenn mit der Narkose bei ihrem Tier etwas nicht stimmt und können entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten! Damit halten wir das Narkoserisiko für ihr Tier und damit auch für Sie so gering wie möglich!
Nach der Operation
Gönnen Sie ihrem Tier am Operationstag Ruhe, d.h. wenn Sie mit ihm nach Hause kommen, wird es noch müde sein und gerne noch schlafen. Der Schlafplatz sollte ein warmer zugfreier Platz (z.B. auch auf ihrem Schoss sein) sein. Wenn ihr Tier es zulässt, dürfen Sie es gerne zudecken. Passen Sie auf, dass ihr Tier, wenn es noch etwas wackelig auf den Beinen ist, keine Treppe hoch oder runter fällt. Gerade Katzen versuchen manchmal irgendwo hoch zu springen, obwohl sie noch nicht wieder vollkommener Herr ihrer Beine sind. Wenn ihr Tier wieder ganz normal laufen kann, darf es Wasser in kleinen Portionen zu sich nehmen, d.h. sie giessen Wasser so in den Trinknapf, dass nur gerade eben der Boden bedeckt ist. Wenn ihr Tier getrunken hat, warten sie eine halbe Stunde und dann darf ihr Tier wieder etwas trinken. Fressen darf ihr Tier abends eine kleine Portion, wenn es wieder ganz wach ist, ansonsten verschieben sie das Fressen auf den nächsten Tag! Gehen Sie mit ihrem Hund kurz vor die Tür, damit er sein Geschäft erledigen kann.
Wichtig ist, dass ihr Tier nicht an der Wunde leckt oder kratzt. Aus diesem Grund geben wir ihnen in den allermeisten Fällen einen Halskragen mit! Nehmen Sie den Halskragen nur zum Spazierengehen oder zum Fressen ab, wenn Sie unmittelbar daneben stehen! Eine Naht ist schneller aufgeleckt als sie denken! Normalerweise muss der Halskragen bis zum Fädenziehen getragen werden (10 Tage nach der Operation). Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, ihrem Tier einen Body, ein T-Shirts oder einen Short anzuziehen, je nachdem wo die Operationswunde ist! Aber auch damit müssen sie aufpassen, dass ihr Tier sich nicht durch den Stoff die Naht aufbeißt.