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Online - Terminbuchung

Liebe Kunden, ab sofort können Sie bei uns auch online Termine vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Beginn nur einige Kategorien online freischalten. Wenn der Start reibungslos funktioniert, folgen bald viele weitere Möglichkeiten. Sollte Ihr Besuchsgrund nicht aufgeführt sein, bitten wir Sie uns weiterhin telefonisch zu kontaktieren. Es ist keine Option in diesen Fall einfach einen anderen Besuchsgrund anzugeben. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie sich einmalig ein Konto einrichten müssen. Sie können einen Termin erstmal auch ohne Konto reservieren. Aber hier bitte Achtung, der Termin wird erst einmal reserviert für 20 min und wird nur bei uns eingetragen, wenn im Anschluss ein Konto eingerichtet wird. Wenn Sie kein Konto einrichten, wird der Termin nach 20 min wieder verschwinden. Hier buchen!

Wichtige Informationen zum Notdienst

Änderung der Nacht- und Notdienstzeiten

 

Liebe Patientenbesitzerinnen/Patientenbesitzer,

wie wir Ihnen bereits im Herbst mitteilen mussten, kommt es wegen der neuen gesetzlichen Arbeitszeitenregelung sowie dem allgemeinen Fachkräftemangel im Bereich der Veterinärmedizin, landesweit zu drastischen Veränderungen in der Ausübung des Nacht- und Notdienstes.

Bislang konnten wir in der 3-monatigen Übergangszeit eine Versorgung bis 22:00 Uhr gewährleisten. Das ist uns im kommenden Jahr zurzeit nicht mehr möglich.

 

Somit gelten ab Januar 2022 folgende Öffnungszeiten:

 

Wochentage

reguläre Sprechstundenzeiten

Öffnungszeiten

Montag

     08-1200  /  15-1800

08-1900

Dienstag

     08-1200  /  15-1800

08-1900

Mittwoch

     08 - 1200

13-1900  (ND)

Donnerstag

     08-1200  /  15-1800

08-1900

Freitag

     08-1200  /  15-1800

08-1900

Samstag

     09-1200

17-1800 (ND)

Sonntag

-

10-1100  (ND)

ND: Bereitschaftszeiten im Notdienst bitte nur mit telefonischer Voranmeldung

 

Durch den Wegfall des Nachtdienstes steht den Patientenbesitzerinnen/Patientenbesitzern tagsüber nun unsere gesamte Tierärzteschaft zur Verfügung. Dadurch sind wir in der Lage mehr Termine, auch für Spezialuntersuchungen, anbieten zu können und auch so die Wartezeiten zu verkürzen.

Sobald wir in der Lage sind, den Bereitschaftsdienst wieder aufnehmen zu können, werden wir Sie rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen.

 

Im Anschluss wollen wir diese auch uns sehr belastenden Schritte näher erläutern:

Seit 1990 wird an dem Standort „Tierärztliche Klinik am Forstgarten“ in Kleve für alle Kleintierpatienten im Kreis Kleve ein tierärztlicher Bereitschaftsdienst (24 Stunden und 7 Tage) durchgeführt. Für den Betrieb einer tierärztlichen Klinik ist es zwingend vorgeschrieben, dass auch nachts, also 24 Stunden am Tag, zwei Tierärzte und zwei tiermedizinische Fachangestellte vor Ort oder in Bereitschaft sein müssen.

 

Seit ungefähr zwei Jahren wird die Novellierung des Arbeitszeitengesetzes durch die Behörden streng kontrolliert.

Für unseren Berufstand bringt diese Gesetzesverschärfung grundlegende Änderungen mit sich.

 

Vereinfacht dargestellt darf ein Tierarzt/eine TFA nicht mehr als 10 Stunden pro Tag, aber nie mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Arbeitszeiten werden elektronisch durch die Behörde kontrolliert und auch kleine Verstöße werden als Vergehen drastisch bestraft, d.h. strafrechtlich verfolgt. Einfach ausgedrückt müssen die Kollegen unabhängig von Ihrer momentanen Tätigkeit punktgenau die Arbeit ruhen lassen.

 

Zwei Aspekte lassen diesen gesetzlich vorgeschriebenen Umstand zu einem Problem werden.

 

Zum einen ist es seit vielen Jahren fast unmöglich externe Tierärzte für unsere Kreisstadt Kleve zu gewinnen. Ähnliches zeigt sich im Bereich der Humanmedizin seit langem.

 

Zum anderen sind wir im Kreis Kleve die Anlaufstelle, die regulär und regelmäßig seit 30 Jahren Nacht- und Notdienst für Kleintiere durchführt.  

 

Für einen gesetzeskonformen Praxisablauf fehlen uns zurzeit mindestens vier Tierärzte/ Tierärztinnen.

Wir werden von Gesetzes wegen gezwungen, den Nacht- und Notdienst ruhen zu lassen, bis unsere personelle Situation die Weiterführung einer elementaren Versorgung Ihrer Patienten für die Nächte rechtskonform erlaubt.

 

Wir führen intensive Gespräche mit der Tierärztekammer, dem Kreisveterinäramt und der Landrätin des Kreises Kleve, um Lösungen zu finden, die auch der Gesetzesgeber mitzutragen bereit ist.

 

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