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Unterwegs mit dem Hund

Mit dem Auto

In Deutschland ist es Pflicht, Hunde im Auto gesichert zu transportieren. Sonst drohen Bußgelder. Geeignet sind Tiersicherheitsgurte, Laderaumgitter oder -trennnetze sowie Tiertransportboxen, die gegen das Verrutschen gesichert sind. Eine Schutzdecke, die zwischen vorderen und hinteren Kopfstützen befestigt wird, bietet keinen echten Schutz vor Verletzungen.

Vor der Fahrt gilt:

  • Nochmals gut und ausreichend lange Gassi gehen.
  • Nicht direkt vor der Autofahrt füttern, sondern lieber mit einem größeren zeitlichen Abstand, (etwa drei, vier Stunden oder länger bei bestehender Reisekrankheit).
  • Regelmäßige Pausen einhalten, mindestens jedoch alle zwei Stunden, damit der Hund sich bewegen, austreten und sein Geschäft verrichten kann. Er sollte auch unbedingt die Möglichkeit haben, frisches Wasser zu sich zu nehmen.
  • Bei längeren Fahrten unterwegs nur kleine Portionen füttern.
  • Bei heißem Wetter möglichst frühmorgens oder abends spät reisen, wenn es kühler ist.
  • Während der Fahrt die Autofenster geschlossen halten – Hunde bekommen sehr schnell eine Bindehautentzündung.

Achtung! Hunde auf keinem Fall im Auto zurücklassen – auch nicht für relativ kurze Zeit! Es besteht die Gefahr eines Hitzschlags, auch bei einem leicht geöffnetem Fenster.

Sicherheit für Hunde im Auto: http://www.motor-talk.de/hund-im-auto

Mit der Bahn

Hunde, die nicht in Tragetaschen oder kleinen Transportboxen mit in die Bahn genommen werden können, benötigen eine Kinderfahrkarte, haben aber kein Anrecht auf einen Sitzplatz.

Umsteigezeiten nicht zu knapp halten, da sie für den Hund eine notwendige Unterbrechung darstellen. Evtl. muss das Bahnhofsgelände verlassen werden können, um Gassi gehen zu können.

Generell sollten Hunde kein Ärgernis für Mitreisende darstellen, um unerfreuliche Diskussionen (mit dem Schaffner) zu vermeiden. Eine Decke für den Hund, die vor oder unter den Sitz gelegt werden kann, ist oft nützlich.

Im Flugzeug

Flugreisen mit Hund sind möglich, aber nicht unbedingt empfehlenswert.

Rechtzeitig die Bestimmungen der Fluggesellschaft einholen und die gültigen Tarife erfragen.
Generell gilt meist, dass Hunde zwischen 5 und 8 kg Gewicht (einschließlich Transportbox) in einem speziellem Transportbehälter (mit den maximal zulässigen Maßen für Handgepäck) in der Kabine mitreisen darf. Schwerere und größere Hunde müssen in einem klimatisierten Raum des Frachtraums in einer Box untergebracht werden. Für die Hunde stellt das meist eine große Belastung dar, auch wenn Beruhigungsmittel gegeben werden.

Blinden- und Gehörlosenhunde bilden eine einzige Ausnahme und dürfen mit ihrem Besitzer in der Kabine reisen.

Mit dem Schiff

Kurze Strecken mit dem Schiff stellen meist kein Problem dar.

Schwieriger wird es bei längeren Schiffsreisen. Auch hier sollte man sich unbedingt bei der Reederei nach den Bedingungen und Tarifen erkundigen.

Auf Kreuzfahrtschiffen sind Hunde in der Regel nicht erwünscht.

Auf den großen Fährschiffen müssen Hunde oft in den Transportboxen im Auto bleiben oder sogar in spezielle Hundezwinger. Eine Leine ist auf alle Fälle notwendig, evtl. sogar ein Maulkorb.

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