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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  1. Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
    Das Kleintierzentrum ist bestrebt, die ihr anvertrauten Tiere qualifiziert und umfassend nach den neuesten veterinärmedizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnissen zu untersuchen, zu behandeln sowie auch in sonstigen Belangen bestmöglich zu betreuen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs und zur Feststellung der Rechte und Pflichten der Tierhalter sind von dem Kleintierzentrum die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbeziehungen konzipiert worden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten,
    soweit nicht anders vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kleintierzentrum und dem Auftraggeber bei ambulanten, teilstationären und vollstationären tierärztlichen Tätigkeiten und Betreuungs- und Pflegedienstleistungen.
  2. Art des Vertrages/Vertragsschluss
    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kleintierzentrum und dem Auftraggeber sind privatrechtlicher Natur. Die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für denjenigen, der zugunsten des Tierhalters den Vertrag mit dem Kleintierzentrum schließt. Der Behandlungsvertrag kommt grundsätzlich durch einen schriftlichen Auftrag zustande. Dieser wird bei Bedarf durch ein Narkoseeinverständnis, eine OP-Vereinbarung oder anderweitige Vereinbarungen ergänzt. Im Einzelfall kommt ein Behandlungsvertrag auch
    durch eine Online-Anmeldung/-Terminbuchung sowie durch eine Konsultation des Kleintierzentrums und durch Übernahme der Behandlung des Tieres mündlich, also ohne eine schriftliche Vereinbarung zustande. So ist die Bitte bzw. Aufforderung, einem Tier zu helfen, als einseitige Willenserklärung des Auftraggebers zu verstehen. Auch das Zeigen eines kranken/verletzten Tieres gilt als konkludentes (schlüssiges) Handeln.
  3. Öffnungszeiten, Notfall, Notdienst, Terminvereinbarung
    Die regulären Öffnungszeiten des Kleintierzentrums werden durch einen Aushang im Eingangsbereich des Gebäudes und auf der Homepage veröffentlicht. Termine können telefonisch oder persönlich während der üblichen Öffnungszeiten vereinbart werden. Auch bei festen Terminen kann es zu Wartezeiten kommen, wenn Notfälle vorrangig behandelt werden müssen. Auch Ausfallzeiten der Mitarbeiter(innen) können zu Verschiebungen, Wartezeiten oder Absagen der Termine führen. Das Kleintierzentrum übernimmt keinerlei Haftung für die
    Aufwendungen des Auftraggebers und Kosten bei Abweichungen von vereinbarten Terminen. Das Kleintierzentrum wird unverzüglich nach Bekanntwerden versuchen, den Auftraggeber über die Abweichung vom geplanten Termin zu informieren. Ein „Notfall“ bzw. eine Notfallbehandlung ist eine Behandlung, welche bei bedrohlichen Störungen der Vitalparameter, Bewusstsein, Atmung und Kreislauf oder der Funktionskreisläufe Wasser-Elektrolyt-Haushalt, Säure-Basen-Haushalt, Temperaturhaushalt und Stoffwechsel unverzüglich stattfinden muss. Ohne sofortige Hilfeleistung sind erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten. Im Mittelpunkt der Ersten Hilfe steht die Sicherstellung der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf). Eine solche Notfallbehandlung beeinflusst den üblichen Ablauf der Sprechstunde während der regulären Öffnungszeiten. Hier wird eine einmalige zusätzliche Gebühr nach GOT fällig. Notdienst bezeichnet alle Zeiten, die außerhalb der „normalen“ Öffnungszeiten liegen. Hier geht es um Wochenenden, Feiertage, Abend und Nachtzeiten. Konkret sind dies die Zeiten von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags. Die vorstehenden Zeiten gelten dann als Notdienst, wenn das Kleintierzentrum innerhalb dieser Zeiten keine reguläre Sprechstunde anbietet. Die Notdienstzeiten sind in erster Linie für die Versorgung von akut kranken Tieren bestimmt. Es besteht kein Anspruch auf eine vollständige ätiologische Abklärung dieser und anderer chronischer Erkrankungen. Die Therapie ist darauf ausgerichtet den Zustand des Patienten aus einer bedrohlichen Situation heraus zu stabilisieren und ggf. weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen außerhalb der Notdienstzeit zuzuführen. In dieser Zeit findet kein regulärer Futter- und Medikamentenverkauf außerhalb der aktuellen Therapie statt.
  4. Aufnahme, Informationspflicht
    Beim Betreten des Geländes bzw. des Gebäudes hat der Auftraggeber den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Es ist auf andere Kunden und deren Tiere Acht zu geben und angemessener Abstand zu halten. Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu
    führen. Die Aufnahme des Tieres erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Der Tierhalter ist der rechtmäßige Eigentümer des Tieres. Der Auftraggeber ist die Person, die die tierärztliche Tätigkeit in Auftrag gibt, das heißt, das Tier im Kleintierzentrum zur Behandlung vorstellt.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung Wesensauffälligkeiten (z. B. Aggressivität) des Tieres mitzuteilen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, hinsichtlich der Erkrankung des vorgestellten Tieres selbstständig vollständig Angaben zu machen, insbesondere Dauer, Intensität, Vorbehandlungen und Medikamenten-unverträglichkeiten zu nennen. Untugenden des Tieres, die zur Gefährdung des Personals, anderer Tierhalter und deren Tiere oder der Einrichtung des Kleintierzentrums führen können, sind bei der Aufnahme zu nennen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, frühzeitig selbstständig Angaben hinsichtlich mangelnden Therapieerfolgs oder postoperativer Komplikationen zu machen. Mit dem Auftrag zur Untersuchung/Behandlung erklärt der Auftraggeber, dass er die fälligen Beträge zahlen will und kann. Eine Aufnahme des Tieres erfolgt nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Kleintierzentrums. Das tierärztliche Kleintierzentrum behält sich vor, eine Aufnahme bei Überschreitung ihrer personellen, sachlichen oder medizinischen Leistungsfähigkeit abzulehnen.
    Sofern der Auftraggeber nicht der Tierhalter sein sollte, so versichert der Auftraggeber, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der veterinärmedizinischen Behandlung inkl. der Durchführung einer eventuellen notwendigen Euthanasie zu haben. Sollte dies nicht der Fall
    sein, ist dieser Umstand vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.
  5. Art und Umfang der tierärztlichen Leistungen
    Art und Umfang der tierärztlichen Leistungen werden vom jeweiligen untersuchenden und behandelnden Tierarzt bestimmt. Er entscheidet aufgrund seiner veterinärmedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen unter Berücksichtigung des in der jeweiligen Situation anzuwendenden tierärztlichen Standards über die Untersuchungs- und Behandlungsmethode. Dabei orientiert sich der Tierarzt an der Art und der Schwere
    der Erkrankung/Verletzung und trifft die Maßnahmen, die im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Kleintierzentrums für eine veterinärmedizinisch zweckmäßige, erforderliche und ausreichende Versorgung notwendig sind. Der diensthabende Tierarzt kann die
    Durchführung einer Untersuchung bzw. eine Behandlung ablehnen, wenn sie den betrieblichen Ablauf stört oder wenn sie gegen geltendes Recht, insbesondere gegen die Regelungen des Tierschutzgesetzes verstößt. Eine veterinärmedizinisch nicht sinnvolle Behandlung („Schönheitsoperation“) oder eine tierschutzwidrige Tötung des Tieres („Euthanasie ohne vernünftigen Grund“) wird auch dann nicht durchgeführt, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht. Der behandelnde Tierarzt wird grundsätzlich die beabsichtigten Untersuchungen/Behandlungen mit dem Auftraggeber abstimmen und diesen im Rahmen der zivilrechtlichen Notwendigkeiten aufklären. Der diensthabende Tierarzt ist im Einzelfall berechtigt, dringend erforderliche Not-Behandlungen (auch Not-Operationen) oder im äußersten Notfall eine werdende sofortige Nottötung des Tieres auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Tierhalters/Auftraggebers durchzuführen, wenn eine Kontaktaufnahme, eine Aufklärung und das Einholen des Einverständnisses nicht möglich ist, jedoch die Not-Behandlung oder Not-Tötung veterinärmedizinisch und tierschutzrechtlich geboten ist.
  6. Erbringer der tierärztlichen Leistung
    Der Behandlungsvertrag kommt zustande zwischen dem Auftraggeber und dem tierärztlichen Zentrum für Kleintiere, nicht aber mit einem dort angestellten Tierarzt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Durchführung einer Untersuchung/einer Behandlung durch einen
    bestimmten Tierarzt zu verlangen. Soweit dies die Abläufe des Kleintierzentrums zulassen, wird diese versuchen, dem Wunsch des Auftraggebers zu entsprechen.
  7. Arzneimittelversorgung
    Arzneimittel dürfen nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung angewendet oder zur Anwendung durch den Tierhalter/Auftraggeber an diesen abgegeben werden. Dies setzt aus rechtlicher Sicht eine Untersuchung und bei der Anwendung/Abgabe von Antibiotika eine klinische Untersuchung voraus. Dazu ist das zu behandelnde Tier physisch in dem Kleintierzentrum vorzustellen. Der Tierhalter/Auftraggeber erklärt sich bereit, dass im Falle eines Therapienotstandes das Tier im Rahmen einer Umwidmung auch mit solchen
    Arzneimitteln behandelt werden kann, die nicht für die Tierart oder das betreffende Anwendungsgebiet zugelassen sind.
  8. Haftung bei Verletzungen und Schäden
    Sofern das zu untersuchende bzw. zu behandelnde Tier das Personal des Kleintierzentrums verletzen bzw. Gegenstände beschädigen oder zerstören sollte, haftet der Tierhalter aus dem Rechtsgrund der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB bzw. der Tieraufseher aus dem Rechtsgrund der Tieraufseherhaftung nach § 834 BGB für den dadurch entstandenen Schaden.
  9. Entlassung
    Die Entlassung erfolgt, wenn das Tier nach dem Urteil des behandelnden Tierarztes einer weitergehenden (teil-) stationären Behandlung nicht mehr bedarf oder die Entlassung vom Tierhalter/Auftraggeber ausdrücklich gewünscht wird. Besteht der Auftraggeber entgegen
    tierärztlichem Rat auf einer Entlassung oder verlässt er eigenmächtig mit dem Tier das Kleintierzentrum, haftet das Kleintierzentrum für eventuell entstehende Folgen nicht. Die Bezahlung der Behandlungskosten hat grundsätzlich vor der Entlassung des Tieres zu erfolgen. Zu diesem Zweck erstellt das Kleintierzentrum eine den Anforderungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) genügende Rechnung. Der Auftraggeber hat Zahlungen bevorzugt in bar, per EC-Giro-Card mit Pin oder mit Kreditkarte mit Pin zu leisten. Das Kleintierzentrum kann im Einzelfall andere Zahlungsmodalitäten (insbesondere nach Zustellung einer Rechnung) vorsehen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass das Kleintierzentrum im Falle einer Überweisung durch einen anderen Tierarzt eine Rücküberweisung an diesen vornimmt und diesem die erhobenen notwendigen Behandlungsdaten mitteilt. Das tierärztliche Zentrum für Kleintiere behält sich vor, für
    diese Leistung ein Entgelt zu erheben.
  10. Vergütung-GOT/Notdienst
    Untersuchungs- und Behandlungskosten werden im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT in der jeweils gültigen Fassung) abgerechnet und sind nach Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig. Gemäß der aktuellen GOT ist das Kleintierzentrum verpflichtet, im
    Notdienst (Definition siehe 3.) eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € (netto) zu berechnen. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Kleintierzentrum ermöglicht,
    im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen. Arzneimittel, Futter,  Verbrauchsartikel, Fremdleistungen (z.B. Labor) und sonstige Produkte werden nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach den empfohlenen Verkaufspreisen der Hersteller oder
    Dienstleister abgerechnet. Kostenschätzungen für Untersuchungen und Behandlungen können im Vorfeld vereinbart werden. Diese gelten aber nur als Anhaltspunkt und sind nicht endgültig, da es immer zu Komplikationen oder Behandlungsnotwendigkeiten kommen kann. Das Kleintierzentrum wird versuchen, erkennbare Änderungen schnellstmöglich mitzuteilen. Die Kostenschätzung bezieht sich immer auf den aktuellen Zustand des Tieres und ist für den weiteren Verlauf der Behandlung nicht verbindlich.
  11. Aufzeichnung von Daten
    Krankengeschichten, insbesondere Krankenblätter, Untersuchungsbefunde,  Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen sind Eigentum des tierärztlichen Zentrums für Kleintiere. Der Tierhalter/Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe der
    Originalunterlagen, kann allerdings gegen eine Kostenerstattung die Erstellung und Aushändigung von Kopien verlangen. Die Verarbeitung von Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und der tierärztlichen Schweigepflicht. Die datenschutzrechtlichen Rechte gemäß DSGVO bleiben unberührt. Hierzu zählen
    insbesondere folgende Rechte: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf Widerspruch, Recht auf automatisierte Entscheidung. Das Kleintierzentrum behält
    sich vor, mit dem Auftraggeber eine den Regelungen der DSGVO genügende Vereinbarung zur Datenvereinbarung zu schließen.
  12. Haftungsbeschränkung, Parkplatz
    Auf dem Parkplatz des Kleintierzentrums gilt die Straßenverkehrsordnung.
    Die Haftung des Kleintierzentrums für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Menschen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Verkehrswert des Tieres zum Zeitpunkt des Beginns der Behandlung beschränkt. Für den Verlust oder die Beschädigung/Verletzung von eingebrachten Sachen bzw. Tieren, auch durch Entlaufen, haftet das Kleintierzentrum nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  13. Foto- und Videoaufnahmen im Kleintierzentrum
    Innerhalb des Kleintierzentrums ist die Aufnahme von Fotos und/oder Videos nicht gestattet.
  14. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist der Sitz des Kleintierzentrums.
  15. Inkrafttreten
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten im März 2021 in Kraft.

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