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Ringnotdienst der niedergelassenen Tierärzte jeden Samstag von 14 bis 17 Uhr

#NOTDIENST AM 20.04.2024 # von 14 bis 17 Uhr übernimmt: Zeller, Renate, Berkenstockstr. 28, 45966 Gladbeck; 02043/9822642

Medikamente in der Tierklinik kaufen

Die Abgabe von Tierarzneimitteln ist immer an eine tierärztliche Behandlung geknüpft

In der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) wird der Erwerb, die Herstellung und die Abgabe von Arzneimitteln (für Tiere) durch die Tierarztpraxis / Tierklinik geklärt und vorgegeben. In der Verordnung ist festgeschrieben, dass die Abgabe von apotheken- und verschreibungspflichtigen Medikamenten nur dann gestattet ist, wenn der Patient dem Tierarzt vorgestellt wurde und die Abgabe im Zusammenhang zu einer tierärztlichen Behandlung steht. Uns unbekannten Tieren und Haltern können wir demnach keine Medikamente aushändigen, ohne uns dafür strafbar zu machen.

Abweichende Regelung bei bereits vorgestellten Patienten

Wurde ein Tier bereits in unserer Tierklinik vorgestellt, kann von der oben beschriebenen Praxis abgewichen werden. Wenn wir aus der angelegten Patientenakte entnehmen können, dass das angeforderte Medikament in Zusammenhang mit der Behandlung steht, ist die Abgabe ohne erneute Vorstellung des Tieres möglich. Der Gesetzgeber hat jedoch Fristen vorgesehen, die den zeitlichen Abstand von vorheriger Untersuchung und erneuter Medikamentenausgabe regeln. Wir empfehlen jedoch, dass Tier erneut bei uns vorzustellen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Medikamente für Tiere beim Tierarzt kaufen

Häufig werden wir gefragt, warum man die Medikamente direkt beim Tierarzt und nicht in der Apotheke kaufen soll.

Kompetenz: Der Tierarzt ist ihr erster Ansprechpartner für Veterinärmedikamente. Nur wenige Apotheker sind fachlich mit Tierärzten auf Augenhöhe, wenn es um Wechselwirkungen und Nebenwirkungen oder die richtige Dosierung geht.

Preis: Es können mitunter deutliche Preisunterschiede auftreten. Nicht selten sind die Medikamente bei Tierärzten preiswerter.

Weg und Zeit sparen: Verschreibungspflichtige Medikamente setzen ein Rezept voraus. Dieses erhalten Sie ausschließlich vom Tierarzt ihres Vertrauens. Wenn Sie bereits vor Ort sind, um sich das Rezept abzuholen, können Sie einen doppelten Weg und ihre Zeit einfach sparen, indem sie das Medikament direkt vor Ort erwerben.

Welche Medikamente erhalten Sie beim Tierarzt

Ein gut sortierter Tierarzt bietet ihnen alle verschreibungs-und nichtverschreibungspflichtigen Tierarzneimittel an. Darüber hinaus erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt sogar eine Vielzahl von Humanarzneimitteln, die für die Behandlung ihres Tieres nötig sind.

Warum sind Medikamente für Tiere teurer als vergleichbare Humanmedikamente

Tierarzneimittel sind in der Regel teurer als die vergleichbaren Humanarzneimittel. Das führt oftmals zu Unverständnis bei Tierhaltern. Einen Erklärungsansatz möchten wir an dieser Stelle dennoch bieten, ohne uns dafür von der Pharmaindustrie “vor den Karren spannen zu lassen”. Jedes Arzneimittel in Deutschland muss erst von den entsprechenden Behörden auf Tauglichkeit und damit auf Zulassung hin überprüft werden. Für diesen Prozess ist es erstmal unerheblich, ob das Medikament in der Humanmedizin bereits zum Einsatz kommt oder eben nicht.

Der Markt für Tiermedizin ist jedoch bedeutsam kleiner als der Markt für Humanmedizin. Die anfallenden Kosten für die Produktion und die benötigten Genehmigungsverfahren werden demnach auf eine viel geringere Produktionsmenge umgelegt. Das Ergebnis sind teurere Medikamente für Tiere.

Der tatsächliche Abgabepreis unterliegt ebenfalls gesetzlichen Bestimmungen. In der Arneimittelpreisverordnung (AMpreisV) sind die Zuschläge sowohl für apotheken- und verschreibungspflichtige Tierpräparate als auch für die Humanpräparate festgelegt.

Für apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente, die in der Praxis angewandt oder in kleineren Mengen abgegeben werden, gelten beispielsweise etwas höhere Zuschläge als für reine Abgabepräparate.

Nicht apotheken- oder verschreibungspflichtige Fertigarzneien unterliegen nicht der Preisbindung.

Wichtig: Jeder Tierarzt ist per Gesetz verpflichtet, Medikamente aus der Veterinärmedizin abzugeben, auch wenn es diese in gleicher Art in der Humanmedizin gibt. 

Zusammenfassung:

Uns in der Tierklinik Menzel ist klar, dass die gesetzlichen Regelungen und Anforderungen insbesondere an uns Tierärzte nicht immer in Einklang mit den Wünschen der Patienten bzw. ihrer Halter stehen. Allerdings halten wir uns an geltende Vorschriften und hoffen, Ihnen durch diesen Beitrag etwas Hintergrundwissen vermitteln zu können, warum wir handeln wie wir handeln.

  • Apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente erhalten bei uns nur (bereits vorstellig gewordene) Patienten
  • Vertrauen Sie bei der Abgabe der Medikamente auf die Meinung ihres Tierarztes und sparen sich einen doppelten Weg – Die meisten Arzneien sind beim Tierarzt vorrätig
  • Sofern ein Tierarzneimittel verfügbar ist MUSS der Tierarzt dieses Medikament verschreiben und darf per Gesetz nicht auf Medikamente der Humanmedizin ausweichen

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