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EU-Heimtierausweis und Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen in der EU

Die betreffende EU-Verordnung 576/2013, die das Reisen mit Tieren innerhalb der europäischen Gemeinschaft regelt, gilt für Katzen, Hunde und Frettchen. Für andere Tiere gibt es noch keine einheitlichen EU-Bestimmungen, deshalb gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften eines Landes. Die EU-Verordnung hat den Hintergrund , die Ausbreitung von Tollwut zu verhindern und langfristig das Auftreten einzudämmen.

Eine Tierkennzeichnung und ein EU-Tierausweis als Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung sind für Reisen in alle EU-Länder unbedingt notwendig.

Nach dem 03. Juli 2011 ist nur noch ein unter die Haut implantierter Mikro-Chip (Transponder) als Tierkennzeichnung zugelassen. Eine Tätowierung ist nicht mehr ausreichend.

Bereits seit dem 3. Juli 2004 ist bei allen Reisen innerhalb der EU ein gültiger EU-Tierausweis mitzuführen. Die in diesem Ausweis enthaltenen Informationen müssen den Bedingungen des Reiselands entsprechen. Pflicht in allen Ländern sind Angaben zum Tier wie Name, Alter, Geschlecht, Nummer des Transponders (Micro-Chip), sowie Name und Adresse des Tierhalter.

Den EU-Tierausweis erhalten Sie beim Tierarzt, der auch die nötige Tollwutschutzimpfung durchführt und im EU-Tierausweis vermerkt.

Gültige Tollwutschutzimpfung

  • Eine gültige Tollwutschutzimpfung darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen, nachdem das vom Hersteller empfohlenen Impfschema abgeschlossen wurde.
  • Die Erstimpfung kann frühestens mit einem Alter von 12 Wochen erfolgen.
  • Bei Reisen in Nicht-EU-Länder wie z.B. die USA kann diese Frist auf 30 Tage erhöht sein.
  • Bei älteren Hunden rechtzeitig an Wiederholungsimpfungen denken.
  • Die bisherigen EU-Sonderregelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen ins Vereinigte Königreich (Großbritannien + Nordirland), nach Irland,  Schweden und Malta sind Ende 2011 ausgelaufen. Ab 01.01.2012 braucht der Reisende mit Hund, Katze bzw. Frettchen wie bei den anderen EU-Ländern nur noch eine gültige Tollwutimpfung vorzulegen, der Nachweis eines Tollwuttiters entfällt. Auch die Durchführung einer eckenbehandlung wird nicht mehr verlangt.

Eine gültige Tollwutimpfung und einen gültigen EU-Heimtierausweis benötigen Sie für Reisen in folgende EU-Länder:

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
  • sowie den Nicht-EU-Staaten Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat.

 

Weiterhin kann in manchen Ländern eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkose) erforderlich für die Einreise sein.

Für die Echinococcus-freien Länder Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und dem "Drittland" Norwegen (kein EU-Mitglied) ist eine Bandwurmbehandlung weiterhin vor der      Einreise vorgeschrieben. Die Behandlung ist frühestens 120 Stunden (5 age) und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt Ihrer geplanten Einreise von einem Tierarzt vorzunehmen. Die Behandlung ist von diesem Tierarzt in der entsprechenden Rubrik des Heimtierausweises mit Angabe der Uhrzeit zu bescheinigen.

Eine Behandlung gegen Zecken muss für die Einreise nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich durchgeführt.

  • Die erleichterten Reisebestimmungen der Verordnung VO 576/2013 gelten nur für Tiere, die ihre Eigentümer oder deren Beauftragten begleiten und nicht dazu bestimmt sind Gegenstand eines Verkaufs oder einer  Eigentumsübertragung zu sein. Die Verordnung gilt also nicht für "Flugpaten" und gewerblichen Tiertransport. (s. Art. 3 (a) der VO 576/2013).

Eine ausführliche Beschreibung zu den Einreisebedingungen finden Sie auf dieser Website:

  • www.petsontour.de

oder auf der Website des jeweiligen Landes:

  • Irische Website: http://www.agriculture.gov.ie
  • Schwedische Website: http://www.sjv.se/
  • Britische Website: http://www.defra.gov.uk
  • Maltese Website: http://www.mrae.gov.mt
  • Finland website: http://www.evira.fi/portal/en/

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