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Infos für Tierhalter

Liquidation

Auch daruber muss geredet werden ...

Unsere Leistungen sowie angewandte und abgegebene Medikamente, Diätfuttermittel und Materialien werden in der Regel sofort berechnet und können bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Eine Rechnungslegung und Bezahlung per Überweisung ist nur im Ausnahmefall oder bei vorheriger Vereinbarung möglich. Fremdleistungen von Untersuchungslabors u. ä. werden Ihnen direkt von diesen berechnet.

Informieren Sie sich dazu auch im Menü GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)! Sie sind aufgefordert, sich über anfallende Kosten der tierärztlichen Verrichtung zu informieren bzw. diese zu erfragen!

Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Leistungsaufstellung als Quittungsbeleg.

Bitte beachten Sie bei eventueller Rechnungslegung das Zahlungsziel von 10 Tagen. Bei Zahlungsrückständen wird von uns eine Inkassogesellschaft eingeschaltet und ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Vorsätzlicher Betrug bei Zahlungsunfähigkeit vor dem Behandlungsauftrag kommt sofort zur polizeilichen Anzeige.

 

Gebührenordnung

Auch ein wichtiges Thema...

Darüber sollte man vorher gesprochen haben!

Unsere Praxis berechnet das Honorar für tierärztliche Leistungen und Medikamente nach dem Einfachsatz (1.0) der gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte vom 08.Juli 2008 zuzüglich der derzeit gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % (z. T. ermäßigter Satz von 7% für Ergänzungs- und Diätfuttermittel). Im Nacht- und Wochenenddienst fallen Zuschläge bis max. zum Dreifachsatz der Gebührenordnung an. Fahrtkosten bei Hausbesuchen werden gesondert berechnet.

Tierärztliche Gebühren transparent gemacht:

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsvorschrift, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie ist für alle Tierärzte gesetzlich bindend. Die GOT liegt derzeit in der gültigen Fassung vom 08.Juli 2008 vor und ist für jeden einsehbar. Das Honorar sichert nicht nur den Lebensunterhalt des Tiearztes und der Angestellten, sondern deckt auch die Kosten für die Praxismiete, Versicherungen, Arzneimitteleinkäufe Verbrauchsmaterialbeschaffung, Investitions- und Inovationsbedarf uvm..

Das Gebührenverzeichnis der GOT (LINK ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR TIERÄRZTE) beinhaltet die Preise für ca. 800 Einzelleistungen und Behandlungsschritte. Diese sind keine Endpreise für Behandlungen. Die Berechnung der vollständigen Behandlung erfolgt nach dem Baukastenprinzip. Das Praxisteam wird Sie im Bedarfsfall über die Rechnungslegung detailliert informieren.

Was darf und was muß Ihnen berechnet werden?
Tierärztliche Leistungen dürfen nur nach dem mindestens einfachen bis maximal dreifachen Gebührensatz berechnet werden. Der Multiplikator findet jeweils Anwendung bei überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand sowie bei Notfallversorgung in der Nacht- und Wochenendbereitschaft. Eine Unter- und Überschreitung des einfachen oder dreifachen Satzes ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und der Genehmigung der Tierärztekammer.

Arzneimittel werden nach der geltenden Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Rechnung gestellt.

Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Handschuhe, Einmalspritzen, Verbandsstoffe sind in den Gebührensätzen nicht enthalten. Der Gesetzgeber sieht eine gesonderte Berechnung vor.

Fahrtkosten bzw. Wegegeld im Zusammenhang mit Hausbesuchen und den damit verbundenen höheren Zeitaufwand werden nach GOT mit 2,05 € zuzügl. MwSt. pro Doppelkilometer (mindestens jedoch 7,67 € zuzügl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Nachts am Wochenende und an Feiertagen erhöht sich der Betrag auf 3,07 € zuzügl. MwSt.(mindestens jedoch 10,23 € zuzügl. MwSt.).

Die Mehrwertsteuer, derzeit 19%, ist durch den Tierarzt für alle Leistungen, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien zu berechnen und direkt an die Finanzkassen des Staates abzuführen.

Für außerordentliche Leistungen, die nicht in der GOT aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach vergleichbaren Leistungen der GOT, wobei der zeitliche und technische Aufwand zu berücksichtigen sind.

Vor einer tierärztlichen Behandlung können Sie vom Tierarzt einen entsprechenden Kostenrahmen abschätzen lassen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass bei jedem medizinischen Eingriff und dem Heilungsverlauf unvorhersehbare Komplikationen eintreten können. Dies führt im Einzelfall zu erheblichen Abweichung der kalkulierten Behandlungskosten über diese Sie dann durch Ihren Tierarzt entsprechend aufgeklärt werden.

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