Informationen zur Tierärztlichen Hausapotheke

Es erreichen uns regelmäßig Fragen zu Medikamenten und zum Verkauf von Medikamenten.


Als Tierärzte betreiben wir eine „Tierärztliche Hausapotheke“.  Das bedeutet, dass wir Medikamente verkaufen dürfen. Dies gilt aber nur für diejenigen Tiere, die bei uns in Behandlung sind, bei denen wir vorher eine Untersuchung vorgenommen haben und eine Indikation für das spezifische Medikament gestellt haben. 
Wir sind daher gesetzlichen Regelungen des Arzneimittelgesetzes unterworfen, die nicht immer „praktisch“ für Tierbesitzer erscheinen.

Wir wollen Ihnen im Folgenden auf häufige Fragen Antworten geben.

Warum sind Medikamente und Futtermittel im Notdienst teurer?

Wie auch Apotheken berechnen wir einen Notdienstzuschlag für Medikamente und Futtermittel.
Wir empfehlen Ihnen daher, insbesondere vor einem langen Wochenende, zu prüfen, ob Sie ausreichend Medikamente oder Futtermittel vorrätig haben.

Mir sind die Medikamente für mein Tier ausgegangen, aber mein Tierarzt ist nicht da. Warum kann ich mir diese Medikamente nicht einfach in der Tierklinik abholen?

Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass wir Medikamente nur für Tiere, die bei uns in Behandlung sind, abgeben dürfen.
Dies setzt eine vorherige Untersuchung des Tieres, eine Indikationsstellung sowie eine Kontrolle des Therapieerfolges voraus.
Daher dürfen wir, wenn Sie mit Ihrem Tier wegen dieses Krankheitsfalles bei uns noch nicht vorstellig waren, ohne Untersuchung leider keine Medikamente mitgeben, auch wenn Ihr Haustierarzt diese verordnet hat.
Ein Rezept Ihres Haustierarztes ist aus dem gleichem Grund nicht ausreichend.

Kann ich Medikamente, die ich nicht mehr benötige, in der Tierklinik zurückgeben und bekomme die Kosten erstattet?

Nach dem Arzneimittelgesetz müssen Medikamente, die abgegeben werden, bestimmte Qualitätsansprüche in Bezug auf die Lagerung erfüllen. Dies gewährleisten wir.
Nach Abgabe der Medikamente sind diese Anforderungen nicht mehr gegeben, denn wir können weder garantieren noch überprüfen, ob zurückgenommene Medikamente ordnungsgemäß gelagert wurden.
Es ist uns daher gesetzlich nicht erlaubt, auch unbenutzte Medikamente wieder zurückzunehmen.

Warum bekomme ich ein teures Tierarzneimittel, wenn es das gleiche auch billiger für Menschen gibt?

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen müssen wir Tierärzte speziell für die Tiermedizin zugelassene Tierarzneimittel verwenden.
Erst wenn kein Tierarzneimittel für die notwendige Behandlung existiert, dürfen wir unter Berücksichtigung bestimmter Schritte auf Humanarzneimittel zurückgreifen.
Dies wird als Therapienotstand bezeichnet.
Leider ist es kein Notstand, wenn ein Humanarzneimittel billiger wäre, als das vergleichbare Tiermedikament. 

Warum bekomme ich nicht einfach ein Antibiotikum?

Der Einsatz von Antibiotika hat in der Medizin generell überhand genommen. Das führte zu zahlreichen Resistenzen bei Bakterien, die mittlerweile eine besondere Gefahr auch für und Menschen darstellen.
Aus diesem Grund wird der Einsatz von Antibiotika nur bei begründeter Indikation vorgenommen. Sie dürfen nur angewendet werden, wenn
das Tier vorher vom Tierarzt untersucht wurde. Manche Antibiotika dürfen nur noch angewendet werden, wenn eine Laborprobe zur weiteren Untersuchung eingeschickt wurde (Bakteriologische Untersuchung). Manche Antibiotika dürfen bei Hund und Katze gar nicht mehr verwendet werden. 

Meine Apotheke kann ein Medikament nicht bestellen und ich wohne weit entfernt von der Klinik. Kann ich mir das Medikament von der Klinik per Post zuschicken lassen?

Auch hier liefert das Arzneimittelgesetz gesetzliche Vorgaben.
Diese verbieten einen Versand von Medikamenten per Post für längerfristige Behandlungen bei Tieren.
Dies steht im Gegensatz zur Rechtslage bei Humanarzneimitteln.  

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