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Notdienstgebühr

Liebe Tierhalterin, lieber Tierhalter, heute wenden wir uns mit sehr wichtigen Informationen an Sie. Aktuell vollzieht sich ein tiefgreifender struktureller Wandel in der Tiermedizin. Die „vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ trat am 14. Februar in Kraft. In dieser werden die tierärztlichen Gebühren außerhalb der regulären Sprechzeit gesetzlich neu festgeschrieben.

Nutzen Sie als Tierhalter den tierärztlichen Notdienst, dann betrifft Sie dies wie folgt:

Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen außerhalb der regulären Sprechzeiten im Rahmen des tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, fällt eine verpflichtende Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € (zzgl. Mwst.) an.

Wir möchten die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Notdienstes garantieren und sind deshalb weiterhin 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für unsere Patienten an Ort und Stelle in der Tierklinik Haslbach. Wir freuen uns über jeden, dem wir helfen können!

Auch deswegen haben wir uns alle – Tierärzte, TFAs und Personal in der Verwaltung – für diesen Beruf entschieden.

Ihr Team der Tierarztpraxis Haslbach

Weiterführende Informationen:

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