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DIE STADT RECKLINGHAUSEN INFORMIERT:

Verehrte Tierhalterin, verehrter Tierhalter,

Ihr Tier wurde in der Tierklink AniCura (Kleintierklinik Menzel) aufgenommen, weil es sich ohne Aufsicht im öffentlichen Verkehrsraum befand. Da die Tierklinik nur verwahrende Stelle ist, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Entscheidung über die Herausgabe Ihres Tieres vom Ordnungsamt getroffen wird.

Grund der Unterbringung ist die Sicherstellung des Tieres im Rahmen der Gefahrenabwehr1. Diese Sicherstellung erfolgte, da freilaufende Hunde ohne Aufsicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Bedingt durch freilaufende, unbeaufsichtigte Hunde können nämlich im Straßenverkehr und bei Beißvorfällen erhebliche Schäden an Leib und Leben von Mitbürgern bzw. an hochwertigen Gütern entstehen.

Ferner können Sachen sichergestellt werden, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen2. Hierbei werden Tiere juristisch als Sachen betrachtet.

Um Ihrem Tier die bestmögliche Versorgung und Betreuung zu bieten, wird es in der Tierklinik und danach ggf. im Tierheim Recklinghausen verwahrt3. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Unterbringung in der Tierklinik und im Tierheim mit Kosten verbunden ist, für die der Halter des Tieres einzustehen h at4.

Selbstverständlich soll die Verwahrung so kurz wie möglich sein und eine Herausgabe an den rechtmäßigen Besitzer erfolgen. Dabei ist Ihre Kooperation und Vorsprache als verantwortlicher Tierhalter erforderlich. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, dass Sie nachweisdienliche Unterlagen vorlegen. Zur Vermeidung von unnötigen Wegen empfiehlt es sich daher, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt aufnehmen.

Ansprechpartner sind die Mitarbeiter(innen) des Fachbereiches Bürger- und Ordnungsangelegenheiten unter den Telefonnummern 50 16 48 und 50 16 36.

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