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Online-Terminbuchung

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit bei uns auch online Termine zu vereinbaren. Derzeit sind Onlinetermine auf Untersuchungen für Herzultraschall Erstuntersuchung und Herzultraschall Kontrolle, Erstimpfung und Folgeimpfung beschränkt. Ist Ihr Terminwunsch derzeit noch nicht online verfügbar oder möchten Sie noch zusätzliche Untersuchungen, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren. Nur so können wir kurze Wartezeiten und optimale medizinische Versorgung Ihres Tieres gewährleisten Jetzt Termin buchen

Einreisebestimmung

Vorbereitung für die Reise:

EU-Bestimmungen

Seit dem 1.10.2004 findet die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.5.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleistet sein.

Folgende Anforderungen müssen bei Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten beachtet werden:

Microchip

Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend  mit einem Microchip ausgestattet werden. Bei vor diesem Stichtag gekennzeichneten Tieren wird eine gut lesbare Tätowierung weiterhin akzeptiert.

EU-Heimtierausweis

Bei Reisen muss der Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres vorgenommen wurde.

Tollwutimpfung

Bei Reisen innerhalb der EU muss im Heimtierausweis eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Die Impfung wird im Fall einer Erstimpfung als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig.

Alter > 3 Monate

Sollte das Tier jünger als 3 Monate und nicht geimpft sein, ist die Reise innerhalb der EU nur gestattet, wenn es gechippt ist und seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. In diesem Fall muss die Mutter die Einreisebedigungen erfüllen.

NATIONALE SONDERREGELN!

Einige Länder haben nationale Sonderregeln die zu beachten sind.

Um die Bestimmungen ihres Urlaubsziels zu erfahren wenden Sie sich bitte an unser Team an der Anmeldung!

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